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Anmeldung

Will-ich-hin - das Stadtfest
23. - 25. August 2024

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Vorabinformationen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Stadtfestes in Willich,

wir starten mit den Vorbereitungen für das Will-ich-hin Stadtfest in Willich, das dieses Jahr vom 23. – 25. August stattfinden wird.

Was ist neu bei der Anmeldung in diesem Jahr?

Neu in diesem Jahr ist, dass keine umfangreichen Verträge mehr hin- und hergeschickt werden. Dies dient dazu, Zeit und Ressourcen zu sparen.

Wie melde ich mich verbindlich für das Will-ich-hin Stadtfest 2024 an?

Durch das Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars teilen Sie uns verbindlich mit, dass Sie teilnehmen möchten. Bitte füllen Sie das Formular sorgfältig aus, um Ihre Teilnahmekosten zu berechnen.

Wann gilt meine Anmeldung als bestätigt?

Ihre Teilnahme gilt als bestätigt, sobald Sie von uns eine Rechnung für die Veranstaltung erhalten. Sollten Sie innerhalb von 4 Wochen keine Rechnung erhalten, ist dies als Absage zu werten.

Wie wird die Fläche in Willich dieses Jahr aufgeteilt?

Die Fläche wird wie folgt aufgeteilt: Marktplatz mit Bühne und Food- und Getränkeständen, Peterstraße inklusive Platz vor der Brauereipassage für Handel- und Kunsthandwerkständen, und Kaiserplatz mit Food- und Getränkeständen, Kinderdisco und Fahrgeschäften..

Was sind die Veranstaltungszeiten/Öffnungszeiten für den Marktplatz?
  • Freitag, 23.08.: 16.00 – 0 Uhr
  • Samstag, 24.08.: 12.00 – 0 Uhr
  • Sonntag, 25.08.: 12.00 – 22.00 Uhr.
Was sind die Veranstaltungszeiten für den Kaiserplatz und die Peterstraße?
  • Freitag, 23.08.: 16.00 – 21 Uhr
  • Samstag, 24.08
  • Sonntag, 25.08.: 12.00 – 21.00 Uhr.
Was hat sich am Anmeldeformular geändert?

Das Anmeldeformular wurde umgestellt, um den Anmeldeprozess fairer und transparenter zu gestalten.

Wie erfahre ich meine Teilnahmekosten?

Durch das sorgfältige Ausfüllen des Anmeldeformulars können Sie Ihre persönlichen Teilnahmekosten sofort errechnen.

Wie wird meine Teilnahme bestätigt?

Ihre Teilnahme wird durch die Zusendung einer Rechnung für die Veranstaltung bestätigt. Sollten Sie innerhalb von 4 Wochen keine Rechnung erhalten, gilt dies als Absage.

Was ändert sich 2024 bezüglich Einwegverpackungen und - geschirr

Ab 2024 sind sämtliche Einwegverpackungen/-geschirr und -besteck, Becher und Trinkgefäße aus Plastik, wie Plastikstrohhalme, nicht mehr erlaubt. Erlaubt sind nur noch Materialien aus unbehandeltem Papier und kompostierbarem/recycelbarem Material sowie Mehrweggeschirr/-besteck.

Was müssen Aussteller beachten, die Getränke verkaufen?

Aussteller, die Getränke verkaufen, müssen diese in bepfandeten Mehrwegbecher/-gläser anbieten.

Welche Anforderungen gibt es für Food-Aussteller bezüglich Müllentsorgung?

eder Food-Aussteller muss zwei Mülleimer, mit Müllbeuteln ausgestattet, vorhalten.

Gibt es Vorteile für Aussteller, die auf Mehrwegsysteme umstellen?

Ja, Ausstellern, die auf Mehrwegsysteme umstellen, bieten wir eine Reduzierung der Müllgebühren um 50 % an. Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung mit, mit welchem System Sie arbeiten.

Wir freuen uns auch in 2024 auf ein erfolgreiches Will-ich-hin – das Stadtfest mit Ihnen.

Ihr Team von RutWiess Event GmbH